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   BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95   

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https://dejure.org/1995,11307
BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95 (https://dejure.org/1995,11307)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95 (https://dejure.org/1995,11307)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 1995 - 2 BvR 2124/95 (https://dejure.org/1995,11307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; StPO § 231
    Verfassungsrechtliche Prüfung der Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95
    Sie kann vom Bundesverfassungsgericht nur darauf überprüft werden, ob die Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkannt worden ist und die Auslegung die Grenzen des danach verfassungsrechtlich Zulässigen nicht überschreitet (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; speziell zur Frage der Verhandlungsfähigkeit: Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 -, EuGRZ 1995, S. 138 [140]).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95
    Bei der Beurteilung sind Art, Umfang und mutmaßliche Dauer des Strafverfahrens, Art und Intensität der zu befürchtenden Schädigungen sowie Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 51, 324 [345 f.]; 89, 120 [130 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95
    Dieser Annahmegrund liegt nicht vor, wenn die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95
    Bei der Beurteilung sind Art, Umfang und mutmaßliche Dauer des Strafverfahrens, Art und Intensität der zu befürchtenden Schädigungen sowie Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 51, 324 [345 f.]; 89, 120 [130 f.]).
  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95
    Sie kann vom Bundesverfassungsgericht nur darauf überprüft werden, ob die Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkannt worden ist und die Auslegung die Grenzen des danach verfassungsrechtlich Zulässigen nicht überschreitet (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; speziell zur Frage der Verhandlungsfähigkeit: Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 -, EuGRZ 1995, S. 138 [140]).
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